Erste Hilfe
Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen.
In jedem Unternehmen ab 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss stets mindestens ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin vor Ort sein. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen. Unter bestimmten Voraussetzungen trägt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Aus- und Fortbildung.
In diesem betrieblichen Pflichtkurs trainieren wir mit Ihnen die wichtigsten Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Situationen, die bei Ihnen im Betrieb / Unternehmen passieren können.
Grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe
Bewusstlosigkeit
Verbände
Asthma
Schädel-Hirn-Verletzungen
Verbrennungen / Vergiftungen
Herz-Lungen-Wiederbelebung
uvm.